Coronabedingte Rückerstattung von Elternbeiträgen - Stadt benötigt Mitwirkung der Eltern

21.10.2020

Coronabedingt konnte die Kinderbetreuung in Kindertagespflege, Kitas und Schulen in den vergangenen Monaten nicht im gewohnten Umfang zur Verfügung stehen. Um Eltern finanziell zu entlasten, ist der Rat der Stadt Essen der Empfehlung des Familienministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen gefolgt und hat in den entsprechenden Monaten die Elternbeiträge zur Kinderbetreuung ausgesetzt. Seit August 2020 sind die Elternbeiträge wieder wie gewohnt zu zahlen.

Aus technischen Gründen kam es zu Verzögerungen bei der Abbuchung und Rückzahlung von Elternbeiträgen.

Stadt benötigt Mitwirkung der Eltern

Die Rückerstattungen der Elternbeiträge wurden mit noch ausstehenden Forderungen verrechnet, falls vorhanden. Bei ausschließlichen Rückerstattungen ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich die Bankverbindung aus den Überweisungen zu nutzen.

Daher bittet die Stadt nun alle Eltern, die noch auf die Rückerstattung der Elternbeiträge warten und nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, sich telefonisch unter 0201 88-21888, per E-Mail an finanzbuchhaltung@essen.de oder per Kontaktformular über www.essen.de/kontaktfibu zu melden und ihre Bankverbindung mitzuteilen.

Stadt empfiehlt Erteilung von SEPA-Lastschriftmandaten

Erfahrungen haben gezeigt, dass die Erteilung von SEPA-Lastschriftmandaten für die Einziehungen sowie für die Erstattungen von Elternbeiträgen zu kürzeren Bearbeitungszeiten führen. Die Finanzbuchhaltung der Stadt Essen empfiehlt daher die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Weiter Informationen dazu sind auf www.essen.de/sepa zu finden.

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